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   OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16   

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OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16 (https://dejure.org/2016,20162)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.06.2016 - 11 Verg 4/16 (https://dejure.org/2016,20162)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 11 Verg 4/16 (https://dejure.org/2016,20162)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zuschlagskriterien; Wertungssystem; Bewertung von Konzepten; Konkretisierung; Transparenz; Wertungsspielraum; Rügepflicht; Erkennbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Transparenz im Vergabeverfahren

  • rechtsportal.de

    GWB § 97 Abs. 1
    Anforderungen an die Transparenz im Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertungssystem muss - auch in VOF-Verfahren - transparent sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Konzeptbewertung erfordert kein bis in letzte Unterkriterien gestaffeltes Wertungssystem!

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Rügefrist im Vergabeverfahren

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Rügefrist beginnt mit Bewusstsein des Vergaberechtsverstoßes

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertung ermessensabhängiger Kriterien erfordert strikteste Transparenz! (VPR 2017, 1021)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wertung ermessensabhängiger Kriterien erfordert strikteste Transparenz! (IBR 2016, 606)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2016, 768
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2009 - Verg 10/09

    Zulässigkeit der nachträglichen Bekanntgabe von Gewichtungs- und Bewertungsregeln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16
    Dieser darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er vergaberechtlich in jedem Fall daran gebunden wird, im Voraus in mehrstufige Unterkriterien und entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln aufzustellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2009 - VII-Verg 10/09, Verg 10/09 -, juris: Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 06. August 2015 - 21.VK-3194-16/15 -, juris).

    Nach Auffassung des Senats ist auch hier die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, dann überschritten, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand deren das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013 - VII-Verg 8/13, Verg 8/13 -, juris; Beschluss vom 30. Juli 2009 - VII-Verg 10/09, Verg 10/09 -, juris).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Verg 35/14

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens betreffend die Ausschreibung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16
    Gerade im Bereich der vorliegend relevanten Frage, in welchem Umfang Wertungsmaßstäbe konkretisiert werden müssen, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsprechung, deren Kenntnis von einem durchschnittlichen Bieter nicht erwartet werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013, Verg 8/13 - Juris - Rdnr. 18; Beschluss vom 29.04.2015, Verg 35/14 - Juris - Rdnr. 59).

    Ein Transparenzmangel ergibt sich hier im Hinblick darauf, dass eine fehlende vorherige Festlegung darauf, welcher Erfüllungsgrad mit welchem Prozentsatz der Höchstpunktzahl bewertet wird, Raum für Manipulationen und willkürliche Bewertungen lässt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2015 - 15 Verg 2/15 - juris Rdnr. 48f; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2015 - VII-Verg 35/14 -, juris Rdnr. 102).

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16
    Gerade im Bereich der vorliegend relevanten Frage, in welchem Umfang Wertungsmaßstäbe konkretisiert werden müssen, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsprechung, deren Kenntnis von einem durchschnittlichen Bieter nicht erwartet werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013, Verg 8/13 - Juris - Rdnr. 18; Beschluss vom 29.04.2015, Verg 35/14 - Juris - Rdnr. 59).

    Nach Auffassung des Senats ist auch hier die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, dann überschritten, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand deren das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013 - VII-Verg 8/13, Verg 8/13 -, juris; Beschluss vom 30. Juli 2009 - VII-Verg 10/09, Verg 10/09 -, juris).

  • OLG Naumburg, 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

    Altpapierverwertungsanlage - Vergabenachprüfungsverfahren: Verhandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16
    Dabei kann letztendlich offen bleiben, ob die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB a.F., wonach Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt werden müssen, auch in Vergabeverfahren gilt, die - wie ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb - gänzlich ohne eine Vergabebekanntmachung durchgeführt werden dürfen oder in denen - wie vorliegend - lediglich der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb bekannt gemacht wird und die Bekanntmachung der erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs relevanten Frist zu Abgabe eines Angebots weder geboten noch auch nur sinnvoll erscheint (so Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. September 2011 - Verg W 11/11 -, Rn. 58, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2011 - 2 Verg 3/11 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2014 - 13 Verg 9/14 -, Rn. 37, juris; Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14 -, juris; a.A: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 28/14; Summa, jurisPK-Vergaberecht, § 107 GWB Rdnr. 25ff).
  • VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14

    Gewinner des Architektenwettbewerbs muss nicht (automatisch) den Auftrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16
    Dabei kann letztendlich offen bleiben, ob die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB a.F., wonach Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt werden müssen, auch in Vergabeverfahren gilt, die - wie ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb - gänzlich ohne eine Vergabebekanntmachung durchgeführt werden dürfen oder in denen - wie vorliegend - lediglich der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb bekannt gemacht wird und die Bekanntmachung der erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs relevanten Frist zu Abgabe eines Angebots weder geboten noch auch nur sinnvoll erscheint (so Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. September 2011 - Verg W 11/11 -, Rn. 58, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2011 - 2 Verg 3/11 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2014 - 13 Verg 9/14 -, Rn. 37, juris; Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14 -, juris; a.A: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 28/14; Summa, jurisPK-Vergaberecht, § 107 GWB Rdnr. 25ff).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16
    Dabei kann letztendlich offen bleiben, ob die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB a.F., wonach Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt werden müssen, auch in Vergabeverfahren gilt, die - wie ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb - gänzlich ohne eine Vergabebekanntmachung durchgeführt werden dürfen oder in denen - wie vorliegend - lediglich der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb bekannt gemacht wird und die Bekanntmachung der erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs relevanten Frist zu Abgabe eines Angebots weder geboten noch auch nur sinnvoll erscheint (so Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. September 2011 - Verg W 11/11 -, Rn. 58, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2011 - 2 Verg 3/11 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2014 - 13 Verg 9/14 -, Rn. 37, juris; Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14 -, juris; a.A: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 28/14; Summa, jurisPK-Vergaberecht, § 107 GWB Rdnr. 25ff).
  • VK Nordbayern, 06.08.2015 - 21.VK-3194-16/15

    Auftraggeber muss Zuschlagskriterien nicht bis ins letzte Detail bekannt geben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16
    Dieser darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er vergaberechtlich in jedem Fall daran gebunden wird, im Voraus in mehrstufige Unterkriterien und entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln aufzustellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2009 - VII-Verg 10/09, Verg 10/09 -, juris: Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 06. August 2015 - 21.VK-3194-16/15 -, juris).
  • OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14

    Auslegung eines Vergabeprüfungsantrags hinsichtlich des Antragsgegners;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16
    Dabei kann letztendlich offen bleiben, ob die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB a.F., wonach Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt werden müssen, auch in Vergabeverfahren gilt, die - wie ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb - gänzlich ohne eine Vergabebekanntmachung durchgeführt werden dürfen oder in denen - wie vorliegend - lediglich der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb bekannt gemacht wird und die Bekanntmachung der erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs relevanten Frist zu Abgabe eines Angebots weder geboten noch auch nur sinnvoll erscheint (so Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. September 2011 - Verg W 11/11 -, Rn. 58, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2011 - 2 Verg 3/11 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2014 - 13 Verg 9/14 -, Rn. 37, juris; Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14 -, juris; a.A: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 28/14; Summa, jurisPK-Vergaberecht, § 107 GWB Rdnr. 25ff).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.2015 - 15 Verg 2/15

    Erstaufnahmeeinrichtung - Vergabeverfahren für ausgeschriebene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16
    Ein Transparenzmangel ergibt sich hier im Hinblick darauf, dass eine fehlende vorherige Festlegung darauf, welcher Erfüllungsgrad mit welchem Prozentsatz der Höchstpunktzahl bewertet wird, Raum für Manipulationen und willkürliche Bewertungen lässt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2015 - 15 Verg 2/15 - juris Rdnr. 48f; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2015 - VII-Verg 35/14 -, juris Rdnr. 102).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2008 - Verg W 16/07

    Vergabeverfahren: Erfordernis von Nachverhandlungen vor dem Angebotsausschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16
    Allerdings könnten in diesem Fall Honorarangebote, die außerhalb des dann durch die HOAI zwingend vorgegebenen Rahmens liegen, nach § 11 Abs. 5 S. 3 VOF bei der Bewertung des Preises nur in dem durch die HOAI vorgeschriebenen Rahmen berücksichtigt werden, wobei dem entsprechenden Bieter die Möglichkeit zu eröffnen wäre, sein Angebot unter Berücksichtigung der Mindestsätze der HOAI anzupassen (Haug/Panzer in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., § 11 VOF 2009, Rdnr. 65f; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.01.2008 - Verg W 16/07 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 11 Verg 3/13

    Vergaberecht: Verstoß gegen Verbot der produktspezifischen Ausschreibung

  • VK Sachsen, 06.11.2015 - 1/SVK/024-15

    Wertung von Konzepten: Auftraggeber muss kein Musterkonzept aufstellen!

  • OLG Brandenburg, 20.09.2011 - Verg W 11/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verspätete Rüge der Wahl der falschen Vergabeart;

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Für den Senat spricht viel dafür, dass dies schon aus der grundsätzlichen Erwägung heraus gilt, dass von einem durchschnittlichen Bieter keine Kenntnis der sich noch entwickelnden Rechtsprechung zur Transparenz von Bewertungsmaßstäben verlangt werden kann (siehe OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, zitiert nach juris, dort Tz. 52).

    Soweit sich andere Oberlandesgerichte der Ansicht angeschlossen haben, dass für den Bieter erkennbar sein muss, auf welche Punkte der Auftraggeber Wert legt und welche Erwartungen ihn daher auch bei der Bewertung leiten (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, zitiert nach juris, dort Tz. 55; OLG Celle, Urteil vom 23.02.2016 - 13 U 148/15, zitiert nach juris, dort Tz. 19; OLG Dresden, Beschluss vom 26.01.2016 - Verg 1/16, zitiert nach VERIS), entspricht dies - wie oben dargestellt - weiterhin der Rechtsprechung des Senats und wird von ihm anknüpfend an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.07.2016 - C-6/15 (Dimarso) zukünftig nur nicht mehr als eine Frage der Transparenz der Bewertungsmethode verstanden.

  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

    Sowohl die Vergabekammer in dem angefochtenen Beschluss als auch der Senat in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2016 würden übersteigerte Anforderungen an die rechtliche Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes stellen, die sich weder mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte (Oberlandesgericht Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juni 2016, Geschäftsnummer 11 Verg 4/16, IBR 2016, 606) noch mit der Rechtsprechung des VK Bund (Beschluss vom 01. Februar 2016, VK 2-3/16) in Einklang bringen ließen.

    Die Erkennbarkeit der die (mögliche) Vergaberechtswidrigkeit begründenden Tatsachen ist mithin nicht ausreichend; hinzutreten muss vielmehr auch das Bewusstsein, dass hieraus in rechtlicher Hinsicht ein Vergaberechtsverstoß resultieren könnte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2014, Verg 26/13, VergabeR 2014, 424; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013, VII Verg 8/13 VergabeR 2014, 46; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Februar 2015, NZBau 2015, 319; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juni 2016, 11 Verg 4/16, IBR 2016, 606; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. November 2014, 15 Verg 6/14, VergabeR 2015, 210; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 711 zu § 107 GWB a.F., m.w.N.).

    Umstritten ist, ob dabei an die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Bieters (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2008, 264; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 2015, VII Verg 35/14, NZBau 2015, 440; OLG Frankfurt IBR 2016, 606; OLG Celle VergabeR 2012, 237; OLG Celle VergabeR 2012, 176; Summa in Hermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., 2016, Rdn. 268 zu § 160 GWB n.F.) oder subjektiv-individuell an die des konkreten Unternehmens anzuknüpfen ist (vgl. Wiese in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 112 zu § 107 GWB a.F.).

    Maßstab muss vielmehr sein, ob die Verstöße von einem durchschnittlichen Bieter ohne anwaltlichen Rat bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen erkannt werden konnten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juni 2016, 11 Verg 4/15, IBR 2016, 606 m.w.N.; Summa in Heiermann/Heiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., § 107 GWB a.F., Rdnr. 253 m.w.N.; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 712 zu § 107 GWB a.F.).

    Auch wenn man bei einem Durchschnittsbieter nicht eine umfassende Kenntnis der vergaberechtlichen Literatur und Rechtsprechung voraussetzen kann und dieser insbesondere auch nicht im Einzelnen die Rechtsprechung zur Auslegung dieser Bestimmungen kennen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juni 2016, 11 Verg 4/16, IBR 2016, 606; OLG Düsseldorf VergabeR 2014, 424; Wiese in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 107 Rdnr. 112), darf von ihm aber zumindest in aller Regel erwartet werden, dass er den Text der einschlägigen Verfahrensordnungen zur Kenntnis nimmt und mit den wichtigsten Regeln des Vergaberechts vertraut ist sowie weiß, welchen Mindestanforderungen die Vergabeunterlagen genügen müssen (vgl. OLG Karlsruhe VergabeR 2015, 210; OLG Celle VergabeR 2012, 176; Wiese in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 112 zu § 107 GWB a.F.; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, JurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., Rdn. 277 zu § 160 GWB n.F.; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 715 zu § 107 GWB a.F.).

    Der Antragstellerin ist zwar darin beizupflichten, dass ihr im Rahmen ihrer Rügeobliegenheit aus § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB a.F. nicht angesonnen werden kann, die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zum Punktebewertungs- bzw. sog. Schulnotensystem (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII Verg 28/14, VergabeR 2016, 74; Beschluss vom 16. Dezember 2014, VII Verg 25/15, VergabeR 2016, 487) im Detail zu kennen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juni 2016, 11 Verg 4/16, IBR 2016, 606).

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin liegt insbesondere auch keine entscheidungserhebliche Divergenz zur Rechtsprechung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Frankfurt in dessen Beschluss vom 23. Juni 2016 (Geschäftsnummer 11 Verg 4/16) vor, soweit der Senat von der Erkennbarkeit eines Transparenzverstoßes bezogen auf das Wertungssystem und die Bewertungskriterien des Antragsgegners anhand der den Bietern übermittelten Vergabeunterlagen ausgeht.

    Der Senat legt hinsichtlich der Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes im Hinblick auf eine Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB a.F. keinen anderen Maßstab an als das Oberlandesgericht Frankfurt in dessen Entscheidung vom 23. Juni 2016 (Geschäftsnummer 11 Verg 4/16), und hat seiner Entscheidung dementsprechend auch nicht einen ergebnisrelevanten Rechtssatz zugrunde gelegt, der mit einem die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt tragenden Rechtssatz zu § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB a.F. nicht übereinstimmt.

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

    Auch bei solchen Fallgestaltungen wird von einer Intransparenz des Bewertungsmaßstabs ausgegangen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 31 und Rn. 34; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16 Rn. 63, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.12.2016 - 7 Verg 6/16 Rn. 63, juris; a.A. Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 Rn. 136, juris).

    Aufgrund dieser Angabe haben die Bieter im Voraus nicht zuverlässig ermitteln können, wie die konkret genannten Ausstattungsgegenstände zueinander gewichtet werden sollten und welche Erwartungen die Gemeinde bei der Gewichtung bzw. dem Vergleich der Angebote leiten (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, VergabeR 2016, 768 Rn. 55 - Tragwerksplanung).

  • OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17

    Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

    Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, wird dann überschritten, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand deren das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird (zum GWB-Vergaberecht Senat, Beschluss vom 23.06.2016 - 11 Verg 4/16 - juris Rdnr. 55; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013 - VII-Verg 8/13,-, juris Rdnr. 21).
  • OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16

    Beatmungsgeräte - Vergabenachprüfungsverfahren: Nichtbekanntgabe der

    Selbst wenn es für einen Antragsteller offenkundig sein mag, dass die Vergabeunterlagen bestimmte Informationen über die Wertungssystematik, wie etwa die Umrechnungsformel der Preisangebote in Wertungspunkte, nicht enthalten, muss ihm ohne rechtliche Beratung nicht bekannt sein, dass dies einen Verstoß gegen vergaberechtliche Grundsätze darstellt (OLG Frankfurt a.M., B. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, zit. nach VERIS).

    Die Grenzen, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist jedenfalls überschritten, wenn die aufgestellten Maßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand derer das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird und sie infolgedessen auch vor einer willkürlichen oder diskriminierenden, die Gebote der Gleichbehandlung und Transparenz verletzenden Angebotswertung nicht mehr effektiv geschützt sind (OLG München, B. v. 22.01.2016 - Verg 13/15, Rn. 123, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, B. v. 19.06.2013 - VII-Verg 8/13, Verg 8/13, Rn. 21, zit. nach juris; OLG Frankfurt a.M., B. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, zit. nach VERIS).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Vergabestelle bei Prüfung des wirtschaftlich günstigsten Angebots ein Beurteilungsspielraum zukommt, der nicht dadurch eingeschränkt werden darf, dass sie verpflichtet wird, im Voraus für jede aufzustellende Gewichtung aufgegliederte Bewertungskriterien aufzustellen (OLG Frankfurt a.M., B. v. 13.10.2016 - 11 Verg 4/16, zit. nach VERIS; OLG München, B. v. 22.01.2016 - Verg 13/15, Rn. 123, zit. nach juris; OLG Celle, B. v. 12.01.2012 - 13 Verg 8/11, zit. nach VERIS).

  • OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17

    Prüfungspflicht des Auftraggebers bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten;

    Maßstab für die Erkennbarkeit ist, ob die Verstöße von einem durchschnittlichen Bieter ohne anwaltlichen Rat bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen erkannt werden konnten (Summa in: Heiermann/Heiss, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 160 GWB, Rdnr. 264 m.w.Nw., Senat, Beschluss vom 23.6.2016 - 11 Verg 4/16).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 11 Verg 4/17

    Pflicht zur regelmäßigen Beauftragung des ersten Preisträgers bei Vergabe nach

    Dabei kann letztendlich offen bleiben, ob die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB aF auch für ein Verhandlungsverfahren nach einem durchgeführten Architektenwettbewerb gilt, bei dem - wie vorliegend - lediglich der vorgeschaltete Wettbewerb bekannt gemacht wird und die Bekanntmachung der erst nach Abschluss des Wettbewerbs relevanten Frist zur Abgabe eines Angebots weder geboten noch auch nur sinnvoll erscheint (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 23.6.2016 - 11 Verg 4/16 - Tragwerksplanung Rn. 51 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien

    Auch bei solchen Fallgestaltungen wird von einer Intransparenz des Bewertungsmaßstabs ausgegangen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 31 und Rn. 34; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16 Rn. 63, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.12.2016 - 7 Verg 6/16 Rn. 63, juris; a.A. Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 Rn. 136, juris).

    Aufgrund dieser Angabe haben die Bieter im Voraus nicht zuverlässig ermitteln können, wie die konkret genannten Ausstattungsgegenstände zueinander gewichtet werden sollten und welche Erwartungen die Gemeinde bei der Gewichtung bzw. dem Vergleich der Angebote leiten (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, VergabeR 2016, 768 Rn. 55 - Tragwerksplanung).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der

    Auch bei solchen Fallgestaltungen wird von einer Intransparenz des Bewertungsmaßstabs ausgegangen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 31 und Rn. 34; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16 Rn. 63, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.12.2016 - 7 Verg 6/16 Rn. 63, juris; a.A. Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 Rn. 136, juris).

    Aufgrund dieser Angabe haben die Bieter im Voraus nicht zuverlässig ermitteln können, wie die konkret genannten Ausstattungsgegenstände zueinander gewichtet werden sollten und welche Erwartungen die Gemeinde bei der Gewichtung bzw. dem Vergleich der Angebote leiten (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, VergabeR 2016, 768 Rn. 55 - Tragwerksplanung).

  • VK Südbayern, 21.11.2016 - Z3-3-3194-1-37-09/16

    Vergabeverfahren: Anforderungen an die Transparenz der Zuschlagskriterien bei

    So hat zuletzt das OLG Frankfurt zu für Leistungen der Tragwerksplanung nach der ehemaligen VOF entschieden, dass auch hier für den Bieter erkennbar sein muss, auf welche Punkte der Auftraggeber Wert legt und von welchen Erwartungen er sich bei der Bewertung leiten lässt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016, 11 Verg 4/16).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20

    Voraussetzungen der Berechtigung zur Weitergabe eines Produktkeys

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2020 - 2 VK 3/19

    Wann ist ein Vergaberechtsverstoß "erkennbar"?

  • VK Hessen, 17.08.2016 - 69d-VK-07/16

    Kalkulationsvorgabe nicht eingehalten: Angebot unvollständig!

  • VK Westfalen, 07.02.2017 - VK 1-50/16

    Keine Chance auf den Zuschlag: Keine Wiederholung der Wertung!

  • OLG Naumburg, 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

    Nachprüfung einer Vergabe von Empfangsdienstleistungen: Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - 2 U 13/21
  • VK Hessen, 07.03.2017 - 69d-VK-41/16

    Eingangsvermerk muss nur Aufschluss über Rechtzeitigkeit geben!

  • VK Thüringen, 23.02.2017 - 250-4003-8852/2016-E-003-SON
  • VK Sachsen, 08.08.2017 - 1/SVK/014-17

    Zweifeln an Produkteigenschaft ist nachzugehen!

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